Vergabeverordnung
(Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
Artikel 1 der Verordnung vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624), in Kraft getreten am 18.04.2016zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.02.2024 (BGBl. I S. 39) m.W.v. 14.02.2024
Abschnitt 1
Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 8)
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 Vergabe von Bauaufträgen
§ 3 Schätzung des Auftragswerts
§ 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
§ 5 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8 Dokumentation und Vergabevermerk
Unterabschnitt 2Kommunikation; Bekanntmachungen (§§ 9 - 13)
§ 9 Grundsätze der Kommunikation
§ 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
§ 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 13 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 2Vergabeverfahren (§§ 14 - 63)
Unterabschnitt 1Verfahrensarten (§§ 14 - 20)
§ 14 Wahl der Verfahrensart
§ 15 Offenes Verfahren
§ 16 Nicht offenes Verfahren
§ 17 Verhandlungsverfahren
§ 18 Wettbewerblicher Dialog
§ 19 Innovationspartnerschaft
§ 20 Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
Unterabschnitt 2
§ 21 Rahmenvereinbarungen
§ 22 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 23 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 24 Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 25 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
§ 26 Durchführung elektronischer Auktionen
§ 27 Elektronische Kataloge
Unterabschnitt 3
§ 28 Markterkundung
§ 29 Vergabeunterlagen
§ 30 Aufteilung nach Losen
§ 31 Leistungsbeschreibung
§ 32 Technische Anforderungen
§ 33 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
§ 34 Nachweisführung durch Gütezeichen
§ 35 Nebenangebote
§ 36 Unteraufträge
Unterabschnitt 4Veröffentlichungen, Transparenz (§§ 37 - 41)
§ 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
§ 38 Vorinformation
§ 39 Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Unterabschnitt 5
§ 42 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
§ 43 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
§ 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 47 Eignungsleihe
§ 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
§ 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung
§ 51 Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Unterabschnitt 6
§ 52 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 53 Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 54 Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 55 Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
Unterabschnitt 7
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 59 Berechnung von Lebenszykluskosten
§ 60 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 61 Ausführungsbedingungen
§ 62 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
§ 63 Aufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3
§ 64 Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 65 Ergänzende Verfahrensregeln
§ 66 Veröffentlichungen, Transparenz
Abschnitt 4
Abschnitt 5Planungswettbewerbe (§§ 69 - 72)
Abschnitt 6
Unterabschnitt 1Allgemeines (§§ 73 - 77)
§ 73 Anwendungsbereich und Grundsätze
§ 74 Verfahrensart
§ 75 Eignung
§ 76 Zuschlag
§ 77 Kosten und Vergütung
Unterabschnitt 2
Abschnitt 7
§ 81 Übergangsbestimmungen
§ 82 Fristenberechnung
§ 83 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
Anlagen
Amtlicher Hinweis
[Die Vergabeverordnung (Art. 1 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016)] dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65). Artikel 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243). Artikel 3 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).